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Wahl und Aufgaben des Schulelternbeirates

Wahl des Schulelternbeirates

Die Amtszeit des SEB beginnt mit der Wahl, dauert 2 Jahre und endet mit der Wahl des neuen SEB. Mitglieder, deren Kinder während der Amtszeit die Schule verlassen oder die aus persönlichen Gründen ihr Amt abgeben, scheiden aus dem SEB aus, dafür rückt ein Stellvertreter nach. 

Unser Schulelternbeirat in den Schuljahren 2022 / 23 und 2023/ 24.

Frau Duran (Mitglied)
Herr Kramann (Mitglied)

Frau Spindler (stellvertretendes Mitglied)
Herr Becker (stellvertretendes Mitglied)

Am 01.08.2014 ist eine Änderung des Schulgesetzes in Kraft getreten, in dem die Elternrechte gestärkt wurden. So haben künftig die Elternvertreter/ innen volles Stimmrecht in der Gesamtkonferenz.

Allgemeine Aufgaben des SEB

  • Wir bekommen Einblick in wichtige schulische Belange und Abläufe.
  • Wir werden über personelle Veränderungen informiert.
  • Wir haben eine beratende Funktion.
  • Wichtige Entscheidungen bedürfen der Zustimmung des SEB.
  • Im Schulbuchausschuss zählt unsere Stimme bei der Einführung neuer Lehrbücher.
  • Als Mitglied im Schulausschuss nehmen wir an Gesamtkonferenzen teil.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen der Schulelternbeirat gerne zur Verfügung.

seb.grundschuledeidesheim(at)gmx.de

 

Auszug aus dem Schulgesetz §40

Der Schulelternbeirat (SEB) hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mit zu gestalten. Der SEB soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.

Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit.

Der SEB ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen.

Es bedarf der Zustimmung des SEB bei Maßnahmen, die den Unterricht betreffen. 

Weitergehende Informationen zu den Aufgaben des SEB und der Elternmitwirkung im Allgemeinen erhalten Sie unter:

www.leb.bildung-rp.de